Zertifikate

Behördliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, Zertifizierte Reptilien Sachkunde und Hundeführer

Das Tierschutzgesetz gibt im § 11 vor, dass bestimmte Tätigkeiten mit Tieren nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die eine behördliche Erlaubnis haben

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung

  • der Nachweis der fachlichen Sachkunde bei der für die Tätigkeit verantwortlichen Person und dem Stellvertreter (u. a. eine fachliche Berufsausbildung oder anerkannte Sachkundekurse mit nachfolgender bestandener Prüfung)
  • Zuverlässigkeit, z. B. durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister
  • die behördlich festgestellte (Inaugenscheinnahme) Eignung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und ihrer Einrichtung in Verbindung mit der gleichzeitig artgerechten Haltung.
  • ein Lageplan der Gebäude und Flächen mit der Darstellung der Nutzung

 

Unsere Form der Unterhaltungskunst wurde 2022 von der UNESCO zum immateriellen Weltkulturerbe erklärt. Darunter werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden.